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8. September 2016

Notfallordner

In allen Unternehmen hängt irgendwo ein Erste-Hilfe-Kasten. In jedem Auto ist er vorgeschrieben. Und fast jeder Haushalt hat wenigstens Pflaster und Verbandmaterial im Schrank. Aber wenn es um unangenehme Wahrheiten des Lebens geht, bleibt etwas Wichtiges auf der Strecke: Ein Notfallordner mit wichtigen Verfügungen und Erklärungen für den Fall des Todes oder einer schweren Erkrankung, nach einem Unfall oder im Pflegefall.
Die Probleme:

Ist nichts geregelt, regelt es das Gesetz. Und das kann ausgesprochen unangenehm werden. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes enden zum Beispiel alle Auskunfts- und Entscheidungsrechte der Eltern im Krankenhaus. Ein weit verbreiteter Irrtum ist auch, dass ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner automatisch Auskünfte erhält. Will man vermeiden, dass das Jugendamt bzw. ein gesetzlich bestellter Nachlasspfleger auftaucht, um Interessen eines minderjährigen Kindes zu vertreten, muss man für den Todesfall etwas verfügen. Andernfalls kann das ausgesprochen unangenehme Folgen haben, wenn zum Beispiel in das Familienunternehmen durch einen fremden Dritten eingegriffen wird. Und wer will schon, dass die Eltern der längst geschiedenen Ex-Partnerin (oder Ex-Partner) plötzlich im Grundbuch des eigenen Hauses auftauchen?

Hier ist Handlungsbedarf: Regeln Sie die Dinge in Ihrem Sinne!

Um das Familienvermögen zu schützen und Frieden in der Familie zu behalten, sind verschiedene Instrumente erforderlich. Zu den Inhalten eines Notfallordners gehören zum Beispiel:

  1. Ein rechtsgültiges und wirksames Testament. Und dabei nicht nur die Eltern selbst, sondern ab dem 16. Lebensjahr vielleicht schon die Kinder.
  2. Alternativ dazu ein notarieller Erbvertrag.
  3. Eine Vorsorgevollmacht, die die rechtlichen Dinge des nicht mehr entscheidungsfähigen lebendigen Menschen regelt.
  4. Eine Patientenverfügung für medizinische Fragen in vergleichbarer Situation und ggfs. ein darauf abgestimmter Organspendeausweis.
  5. Eine wirksame handgeschriebene und aktuell gehaltene Sorgerechtsverfügung, wenn minderjährige Kinder im Spiel sind.
  6. Unternehmensvollmachten oder Generalvollmachten von Unternehmern. Handlungsunfähigkeit kann zahlungsunfähig machen.
  7. Bank- und Kontovollmachten „über den Tod hinaus“.

Zu beachten sind folgende wichtige Spielregeln, damit das Ganze funktioniert:

  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten und begleiten. Idealerweise durch einen Fachanwalt für Erbrecht.
  • Sorgen Sie für wirksame Bestimmungen, die den gesetzlichen Formverschriften genügen.
  • Die Dokumente müssen gefunden werden, denn sonst machen sie keinen Sinn. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist beinahe unverzichtbar.
  • Halten Sie die Dokumente aktuell.

Zum Schutz von Vermögen und Familienfrieden sollten zudem steuerliche Fragen durch einen Steuerberater UND Liquiditätsfragen durch einen Generationenberater (IHK) geklärt sein. Es kann sehr wichtig sein, „weichende Erben“ bei unteilbaren Vermögensgegenständen auszahlen zu können oder fällige Erbschaftssteuer begleichen zu können. Dazu muss Geld vorhanden sein. Und so manches Erbe musste schon ausgeschlagen werden, weil die Erbschaftssteuer durch falsche oder fehlende Lösungen nicht bedient werden konnte. Und wenn die Kinder sich später über die Pflegekosten eines Elternteils streiten, können ganze Familien auf ewig zerrissen werden. Wer das nicht will, sollte seinen Lieben einen gute gemachten Notfallordner zur Verfügung stellen.

Nicht wegschauen – kümmern und einen Notfallordner zusammenstellen!

 

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