Die Total Expense Ratio (TER) ist eine geläufige Kennzahl, die die Fondsindustrie einheitlich einsetzt. Sie soll die Kosten von Investmentfonds, z.B. Aktienfonds oder Rentenfonds vergleichbar machen. Im Zuge der europäischen Fondsgesetzgebung UCITS IV führt man nun die Kennzahl der ‚Ongoing Charges‘ (OGC) ein. Sie soll die TER ablösen. Link zum Wegweiser für Fondsgebühren.
In Deutschland werden häufig die ‚laufenden Gebühren‘ synonym für die OGC verwendet. So zum Beispiel in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“. Bei beiden Kennzahlen werden die laufenden Kosten ins Verhältnis zum durchschnittlichen Nettofondsvermögen gesetzt. Es sind also prozentuale Größen. Eine Kostenbetrachtung in Euro ist kaum möglich.
Die OGC umfasst zwei Kostenarten zusätzlich zur TER.
Zusätzlich zur TER werden durch die OGC zwei weitere Kostenarten umspannt:
- Laufende Kosten von Dachfonds, sofern eingesetzt.
- Entgangene Erträge durch Wertpapierleihetransaktionen
Damit ist die OGC schon ein Stück vollständiger als die TER. Die Idee der vollständigen Transparenz wird indes weit verfehlt.
Leider ist die Betrachtung immer noch nicht vollständig.
Weiterhin fehlen sehr wesentliche Kostenstellen von Investmentfonds in beiden Kennzahlen: Ausgabeaufschläge, Transaktionskosten auf Fondsebene und Erfolgsabhängige Gebühren (Performance Fees) bleiben unberücksichtigt. Fehlentscheidungen des Vermögensmanagements sollten auch veröffentlicht werden. Und wenn es sich um Investmentanlagen in Versicherungspolicen handelt, fehlen alle Angaben zu den teilweise üppigen Gebühren, die auf der Versicherungsebene zusätzlich entstehen, wenn z.B. der Versicherer in das Nettoanlagevermögen ‚hineingreift‘ etc. Von den berüchtigten ‚Abschluss- und Vertriebskosten‘ ganz zu schweigen.
Wenn Du lernen möchtest, welche Kostenarten in welcher Kennzahl enthalten sind und welche nicht, darfst Du hier unsere Übersicht anfordern.