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12. September 2017

Folgen ohne Vorsorgevollmacht

Verliert ein Mensch durch Krankheit, Demenz oder Unfall die Fähigkeit, geschäftsfähig Entscheidungen zu treffen, denken viele, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin automatisch für der rechtliche Betreuung zuständig und bevollmächtigt ist. Das ist falsch. Ohne Vorsorgevollmacht passiert vielleicht das Undenkbare: 

Die Familie wird handlungsunfähig.

Ohne wirksame und zulässige Regelung kann per Gericht ein fremder Dritter als Betreuer eingesetzt werden. Dieser ist nicht nur zu bezahlen, sondern die gesamte Rechts- und Vermögensfürsorge wird abgegeben. Selbst kleinere Entscheidungen, die vordergründig selbstverständlich erscheinen, müssen durch den Betreuer bzw. das Gericht genehmigt werden. Zum Beispiel kann das Bezahlen des Führerscheins oder der Mietwohnung am Studienort abgelehnt werden – selbst wenn alle meinen, dass es im Sinne des Betreuten sei. Ein Zugriff auf gemeinsame Wertpapiere, Konten, Depots etc. ist nicht mehr ohne Weiteres möglich. Noch einmal:

Der Ehepartner ist nicht automatisch bevollmächtigt!

Abhilfe schafft eine rechtssichere, wirksame und hinterlegte Vorsorgevollmacht unter Ehepartnern. Auch volljährige Kinder sollten hier eine Vollmacht erteilen. Vorsicht vor Formularvordrucken aus dem Internet. Sie sind rechtlich nicht geprüft und aufgrund von Richtersprüchen womöglich längst anfechtbar. Gerne stelle ich Kontakt zu Fachanwälten her und vermittle eine rechtssichere Gestaltung zu einem fairen Preis . Sofortkontakt hier.

Quelle: Das Erste "Brisant"

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