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14. Juli 2017

Erben in Deutschland auf Rekordniveau

In den kommenden 10 Jahren werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt werden. Laut einer Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, Gründung 1925) ist das anstehende Erbvolumen 28% höher als bisher angenommen. Die Studie berücksichtigt Sparprozesse und Renditeerfolge der Erblasser. Höher waren die Werte noch nie! Das Handelsblatt veröffentlichte jüngst eine Übersicht über interessante Zahlen zum Erben je Bundesland aus der DIW-Studie.

Wie gestaltet man den Vermögensübergang optimal?

Mit dem zu vererbenden Vermögen steigt auch die Bedeutung von Gestaltungsmöglichkeiten und -chancen. Oft existiert kein Testament oder vorhandene Testamente sind unwirksam oder falsch. Schätzungen zufolge betrifft das 9 von 10 Testamenten. Eine sehr verbreitete Form ist das „Berliner Testament“, bei dem Ehepartner sich wechselseitig als Erben einsetzen. Über die Folgen sind sich beide indes meist nich vollständig im Klaren. Ein anderer typischer Kardinalfehler: Häufig werden Testamente mit dem PC geschrieben.  Pflichtteile und Ausgleichsansprüche weichender Erben sollten bedacht sein. Was geschieht mit unteilbaren Vermögensgegenständen wie Immobilien, Fahrzeugen oder Kunstgegenständen? Ganz kritisch kann es werden, wenn in „Patchworkfamilien“ ohne Testament Situationen entstehen, die so gar nicht im Sinne des Erblassers sind, weil die langjährig pflegende Lebenspartnerin plötzlich leer ausgeht und das ungeliebte Kind aus erster Ehe ohne jeden persönlichen Kontakt zum gesetzlichen Alleinerben wird. Auch unbedachte Schenkungen zu Lebzeiten sind unter Umständen nicht stabil und können zu großen Problemen führen.

Wie ist es mit der Erbschaftsteuer?

Die Freibeträge in der Familie sind zwar recht hoch, aber viele Partnerschaften verzichten längst auf den Trauschein. Dann gilt für die Erbschaft ein Freibetrag von „nur“ 20.000,- EUR unter Partnern. Der ist schnell ausgeschöpft. Solange Steuern auf liquides Vermögen gezahlt werden müssen, ist die Situation noch recht komfortabel. Aber bei unteilbaren illiquiden Vermögensgegenständen können Erben ganz schnell in Finanznot geraten. Umso schlimmer, wenn es sich um uneinige Erbengemeinschaften handelt. Bei Firmenvermögen gelten komplexe Spielregeln und besondere Freibeträge, wenn die Firma unter dem Erhalt von Arbeitsplätzen einige Jahre fortgeführt wird. So manches Erbe musste deshalb schon ausgeschlagen werden und die eine oder andere Familienunternehmung am Ende die Tore insolvent schließen.

Durch Gestaltung und Handlung können unerwünschte Folgen wirksam vermieden werden!

Es ist sinnvoll, den Blick nicht abzuwenden und so früh wie möglich aktiv zu werden. Mit einem wirksamen Testament oder Erbvertrag schaffen Erblasser Rechtssicherheit und können Streit und Zwist vorbeugen. Hier ist anwaltlicher Rat unbedingt empfehlenswert. Vordrucke aus dem Internet sind mit Vorsicht zu genießen.  Die Hinterlegung zur Findung im Fall der Fälle ist zu bedenken. Die steuerlichen Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten sind mit einem versierten Steuerberater am Tisch optimal zu lösen. Grundlagenarbeit: Im Zentrum steht eine Vermögensaufstellung in Verbindung mit einem Familienstammbaum, der mindestens die Eltern und Geschwister der Erblasser sowie ihre Kinder und Kindeskinder umfasst. Hier hilft ein geschulter Generationenberater, der ggfs. auch ausgleichend unter Familienmitgliedern als eine Art Mediator wirken kann. Er behält den Überblick und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Gestaltungsprozesses. Sofortkontakt hier.
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