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15. November 2016

PSVaG-Beitrag geht auf NULL!

Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)führt die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung für einige Durchführungswege der Betrieblichen Altersversorgung durch, sofern Versorgungsberechtigte dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) unterliegen. In der Regel ist er also für alle Arbeitnehmer und nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs zuständig, die Anwartschaften aus einer Unterstützungskasse, Pensionszusage oder einem Pensionsfonds besitzen. Selten kommt der der PSVaG bei versicherungsförmigen Durchführungen wie z.B. einer Direktversicherung vor.

Der PSVaG zahlt im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die zugesagten Betriebsrenten weiter. Im PSVaG sind rd. 94.400 Unternehmen Mitglied. Im BetrAVG ist ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierungen seiner Leistungen vorgeschrieben. Je mehr Insolvenzen, desto teurer ist ist der Beitrag. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.

Er für das Jahr 2016 erstmals seit Beginn seines Geschäftsbetriebs einen Beitragssatz von 0,0 Promille (Vorjahr 2,4 Promille) festgesetzt. 

Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30.09.2016 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Aufgrund des Beitragssatzes von 0,0 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr keinen Beitrag zahlen (im Vorjahr waren es rund 782 Mio. €). Wichtig für Unternehmen und Selbstständige sind die offiziellen Merkblätter des PSVaG.

Betriebliche Altersversorgung ist und bleibt attraktiv und vor allem SICHER. Sie sollte künftig wieder stärker ihrem ursprünglichen Sinn zugeführt werden: Arbeitgeber stehen für ihre wertvollen Arbeiter und Angestellten ein und sorgen mit einem Baustein für deren Zukunftsabsicherung nach getaner Arbeit. Das sorgt für ein gutes Klima und dem zitierten Fachkräftemangel kann wirksam bindende und motivierend begegnet werden. Die beste betriebliche Altersversorgung wird innerbetrieblich mit einer rechtlich einwandfreien Versorgungsordnung organisiert, es werden provisionsfreie Nettotarife verwendet, der Arbeitgeber übernimmt wenigstens Teile der Beiträge und die MitarbeiterInnen werden regelmäßig beraten und begleitet.
Allgemein, Altersvorsorge, bAV, Direktversicherung, Pensionszusage, Unterstützungskasse , , , , ,