Beratung-Vermittlung-Betreuung

Die rechtliche Situation für Beratung-Vermittlung-Betreuung: Für die erfolgreiche Vermittlung einer Versicherung oder eines Investmentfonds zwischen einem Produktanbieter aus der Finanzindustrie und einem Kunden (Verbraucher oder Unternehmen) steht dem Versicherungsmakler eine erfolgsabhängige Vergütung zu. Die Beratung zum vermittelten Produkt ist eine so genannte „Kardinalpflicht“ des Maklers. Die Vergütung kann als einkalkulierte Vermittlungsprovision oder als direktes Honorar durch den Kunden erfolgen, wobei dann Tarife OHNE Abschlusskostenbelastung, so genannte ‚Nettotarife‘ oder ‚Honorartarife‘ vermittelt werden. Für die Betreuungsleistung wird entweder eine anbieterseitige Betreuungsvergütung oder ein direktes Betreuungshonorar vom Kunden fällig, welches gesondert vereinbart wird. Folgende Finanzprodukte werden zur Vermittlung angeboten:

  1. Private Rentenversicherung
  2. Fondspolice
  3. Betriebliche Altersvorsorge (spezifisch Direktversicherung, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse, rückgedeckte Pensionszusage)
  4. Riester-Rente
  5. Basisrente bzw. Rürup-Rente
  6. Berufsunfähigkeitsversicherung
  7. Schwere-Krankenheiten-Versicherung
  8. Private Pflegezusatzversicherung
  9. Risiko-Lebensversicherung
  10. Investmentfonds aus Basis passiver Strategien (spezifisch ETF, Indexfonds, wissenschaftliche Fonds der Kapitalanlagegesellschaft „Dimensional“
  11. Fondssparpläne

Diese Aufzählung ist abschließend und umfassend. Keine weitergehende ganzheitliche Vermittlung über diese Produkte hinaus. In einigen Feldern (Sach- und Haftpflichtversicherung, Private Krankenversicherung, Baufinanzierung, Edelmetallanlage) werden in Zusammenarbeit mit langjährigen Kooperationspartner umgesetzt. Andere Themen werden nicht zur Beratung und Vermittlung angeboten: Geschlossene Beteiligung, „grauer“ Kapitalmarkt, Diamanten, Einzelimmobilie, Gewerbefinanzierung etc..

 

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