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21. Februar 2017

Krankenkasse auf Betriebsrente

Alle Jahre wieder „Betriebsrente und Krankenkasse“.  Nicht nur im Sommerloch finden Journalisten und Blogger ein Thema offenbar besonders spannend. Regelmäßig und wiederholt wird ans Tageslicht gespült, dass der Gesetzgeber angeblich rückwirkend eine Beitragspflicht auf Leistungen einer betrieblichen Zusatzrente eingeführt habe. Typischerweise wird dabei ein angeblich betrogener und „armer“ Rentner zitiert, der selbstredend standhaft reklamiert, er hätte seine Direktversicherung so NIE abgeschlossen, wenn er beizeiten davon gewußt hätte. Und dass „Altersreichtum“ und Wohlstand eine Staatsaufgabe sei, verstehe sich ja von selbst oder etwa nicht! Also bitte. Böser Staat und natürlich böse Finanzindustrie mit ihrer effektiven Lobbyarbeit. Und dann bestimmt auch noch eine Vorstandsboni im 7-stelligen Bereich dafür. Mindestens. Also, da platzt der Deutsche natürlich vor Wut oder Neid. Oder einfach beidem.

Krankenkasse war schon immer fällig

Fakt ist, dass auf Leistungen schon immer Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse fällig waren. Auch vor Einführung eines neuen Gesetzes im Dezember 2004 (so alt ist das „brandheiße“ Thema übrigens schon). Nur hatte die SPD-geführte Bundesregierung damals am Beitragssatz gedreht und die Versicherer zum Inkasso der fälligen Beiträge ins Spiel gebracht. Das war alles. Es müssen auf Leistungen aus einer Betriebsrente seither Beiträge in Höhe des vollen allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Bei einer steuerfreien Einmalzahlung wie bei einer klassischen Direktversicherung nach § 40b EStG üblich wird das Einmalkapital durch 120 dividiert und darauf der Beitragssatz inklusive Pflegeversicherung angewendet. Und dieser Betrag ist dann 10 Jahre zu zahlen. Das nennt man mithin „zinslose Beitragsstundung“ durch den Staat. Das Einmalkapital aus der Direktversicherung wird also zunächst vollständig steuerfrei ausgezahlt, wenn die Regeln eingehalten werden. Ist das dann wirklich so schlimm, wenn man nicht vergisst oder böswillig übersieht, dass in der gesamten Erwerbsphase bei optimaler Gestaltung weder Steuern noch Sozialabgaben auf die Beiträge fällig gewesen waren? Immerhin hat man durch die Stundung der Abgaben einen wirtschaftlichen Inflationsvorteil gehabt!

Das Modell ‚Direktversicherung‘  kann übrigens wirklich „kippen“. Darauf sei fair hingewiesen. Wenn man zum Beispiel in der Erwerbsphase oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient und als Rentner darunter fällt. Oder wenn man seine Direktversicherung nicht optimal gestaltet und sowohl in der Erwerbs-, als auch in der Rentenphase Sozialabgaben leistet. Das sind dann aber schon gravierende handwerkliche Fehler, wie sie bestenfalls bei Verbraucher-Alleingängen, einigen Bankberatern oder Vermögensberatern aus dem einen oder anderen Strukturvertrieb vorkommen dürften. Für die allermeisten Arbeitnehmer mit guten Beratern gilt: Eine Direktversicherung oder Pensionskasse war, ist und bleibt ein wichtiger und sicherer Mosaikstein bei einem wichtigen Thema: Altersvorsorge. Sie steht unter der Haftung des Arbeitgebers, ist streng staatlich geschützt und bietet lukrative Steuer- und Abgabeneffekte. 

Als Nettotarif ohne Abschlusskosten und mit finanzieller Arbeitgeberunterstützung nicht zu schlagen.

Also liebe Journalisten, bitte objektiv berichten anstatt zu verunsichern, nur um irgendwelche Meldungen verkaufen zu können, die es wirklich nicht (mehr) wert sind.
Krankenkasse, Allgemein, Altersvorsorge , ,