Schade. Die mächtige Lobby der Finanzindustrie hat es einmal wieder geschafft, einen großen Wurf für wirksamen Verbraucherschutz auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens zu verhindern. Der Bundestag beschloss in 2./3. Lesung ein IDD-Gesetz, das in wesentlichen Punkten von den gut gemeinten Ideen der Bundesregierung abweicht. Es geht einmal wieder um die Vergütung. Ursprünglich war geplant, dass es eine klare und transparente Trennung zwischen finanziell abhängiger Finanzberatung (gebundene Vermittler und Versicherungsmakler bzw. Mehrfachagenten) sowie wirklich unabhängiger Beratung (Versicherungsberater auf Honorarbasis mit der Vermittlung abschlusskostenfreier Nettotarife etc.) geben sollte. Der Verbraucher hätte damit die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Berufsbildern gehabt und erstmals Klarheit und Transparenz über die Vergütung herstellen können.
Nunmehr wurde u.a. beschlossen, dass Versicherungsberater künftig nicht nur beraten, sondern auch vermitteln dürfen, was bisher nicht legalisiert war. Das ist neu und zu begrüßen. Und Versicherungsmaklern ist es künftig weiterhin erlaubt, Beratung und Vermittlung gegen Honorar bei Verbrauchern zu unternehmen. Der Beruf des Versicherungsberaters ist kaum mehr vom Versicherungsmakler zu unterscheiden. Einzig das Provisionseinnahmeverbot für Versicherungsberater macht den -wohl entscheidenden- Unterschied dieser IDD aus:
- Bei der Vermittlung einer Versicherung ist es dem Versicherungsmakler u.U. möglich, für eine Doppelvergütung zu sorgen. Durch mangelnde Transparenz kann der Verbraucher weiterhin kaum erkennen, ob sein Versicherungsmakler neben dem Honorar eine wie auch immer gestaltete Provision zusätzlich bekommt.
- Der Versicherungsberater muss etwaige Provisionen dagegen in Euro offenlegen und sie dem Kundenbeitragskonto gutschreiben lassen. So gesehen wird sich an dieser Stelle eine andere Qualität von Kundenbeziehung und Beratungsleistung einstellen. Einzig der Versicherungsberater wird künftig finanziell unabhängig beraten und vermitteln.