Nun ist „er“ also da: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), den das Kainett jüngst beschlossen hatte. Nun folgt das Gesetzgebungsverfahren. Für das finale Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Geplant ist, dass das Gesetz noch vor der Wahl im Sommer steht und zum 1.1.2018 in Kraft tritt. Hier einige Eckpunkte der IDD zum jetzigen Stand:
- Weiterbildungsverpflichtung für die Branche
- Regulierung des immer stärker wachsenden Direktvertriebs der Versicherer
- Erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten in der Beratung
- Klare Trennung zwischen Versicherungsberatern und Versicherungsvermittlern
- Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler
- Versicherungsberater dürfen Produkte vermitteln
- Versicherungsberater dürfen Honorare vereinbaren. Etwaige Provisionsanteile in Finanzprodukten müssen dagegen bereits beim Versicherer dem Kundenkonto gutgeschrieben werden. Doppelvergütung werden damit unmöglich.
- Versicherungsvermittler dürfen keine Honorare mit Verbrauchern (Privatkunden) vereinbaren.
- Versicherungsvermittler dürfen Honorare mit Nicht-Verbrauchern vereinbaren.
- Vermittler müssen sich entweder als Vermittler (Bezahlung durch Versicherer) oder Berater (Bezahlung durch Kunden) registrieren lassen. Mischmodelle sind verboten.
- Bestandsschutz für Altfälle