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6. November 2017

Dienstrad für Arbeitnehmer

Seit 2012 ist ein Dienstrad, also ein über den Arbeitgeber bezogenes dienstliches Fahrrad, steuerlich einem Dienst-Kraftfahrzeug weitgehend gleichgestellt. Die obersten Finanzbehörden der Länder hatten das in gleichlautenden Erlassen so festgelegt (Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. 11. 2012, BStBl 2012 I S. 1224). Der Arbeitgeber kann ein dienstliches Fahrrad zur Verfügung stellen, das auch privat genutzt werden darf. Dafür muss 1% des Bruttolistenpreises des Drahtesels als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Finanzierung kann durch den Arbeitgeber über Leasing erzeugen. Ein Kauf am Ende des Leasing ist möglich. Die Leasingrate inklusive Versicherungsschutz wird durch einen Verzicht auf Bruttogehalt durch den Arbeitnehmer gegenfinanziert, wobei der Arbeitgeber sich daran beteiligen darf, zum Beispiel aus eingesparten Sozialabgaben.

Beispiel für ein Pedelec (nicht zulassungspflichtiges E-Bike bis 25 km/h-Motorunterstützung) im Wert von 2.500 EUR. Leasing über 36 Monate mit einer willkürlich angenommenen Rate von 60 EUR monatlich. Der Arbeitgeber unterstützt mit 10 EUR. Das bedeutet, der Arbeitnehmer wandelt 50 EUR aus dem Bruttolohn für seinen Leasinganteil um. Nach Steuern und Sozialabgaben kostet ihn das nur rund 25 EUR netto. Zusätzlich muss er 25 EUR (das sind 1 % des Dienstrad-Preises) für die private Nutzung versteuern. Das sind also noch einem rund 13 EUR Nettoaufwand. Für insgesamt rund 38 EUR Nettoaufwand monatlich bzw. 1.368 EUR in 36 Monaten kann ein Dienstrad im Wert von 2.500 EUR genutzt werden.
Fragen Sie Ihren Steuerberater! Die individuellen Auswirkungen und Spielregeln bedürfen einer steuerlichen Beratung im Einzelfall. Es gibt inzwischen eine ganze Handvoll von Leasingangeboten für das Dienstrad. Vergleichen Sie die Leasingangebote mit einem einem Finanzrechner oder hier: Kontakt. Nicht vergessen: Sehr wichtig ist ein hochwertiger Versicherungsschutz und das Einhalten entsprechender Obliegenheiten. Das verlangen alle Leasingfirmen. Ein Dienstrad, das übrigens durchaus zusätzlich zum Dienstauto genutzt werden kann, ist eine clevere Alternative zum Kauf und ein persönlicher Beitrag zur Gesunderhaltung. Hier weitere Informationen: Klick.
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