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	<title>Selbstständige &#8211; TIMABO Finanzen</title>
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		<title>Für GmbH-Geschäftsführer: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Mathias Böttcher]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Oct 2017 10:26:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>
		<category><![CDATA[Direktversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[GmbH-Geschäftsführer können ab 2018 bis zu 508,00 EUR steuerfrei beziehen.]]></description>
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			<p>Zum 1. Januar tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Unter anderem wird der Höchstbetrag für steuerfreie Versorgungsbezüge auf dann 8% des Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angehoben. Begünstigt sind also Beiträge für betriebliche Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds nach § 3, Nr. 63 EStG. Damit sind 2018 monatlich voraussichtlich 520,00 EUR steuerfreie Versorgungslöhne möglich. Besteht bereits eine pauschal besteuerte Direktversicherung nach §40b EStG auf die Person, werden diese Beiträge auf den steuerfreien Gesamtrahmen angerechnet. Achtung: Sozialversicherungsfrei sind und bleiben &#8222;nur&#8220; 4% der Beitragsbemessungsgrenze.</p>
<p><strong>Tipp: Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sollte sehr genau geprüft werden, ob der neue volle steuerfreie Betrag genutzt wird, denn letztlich sind später alle Leistungen voll steuerpflichtig UND es werden volle Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegekasse -womöglich doppelt- fällig. Hierzu macht ein guter Finanzplaner eine Cash-Flow-Analyse der Nettozahlungen.</strong></p>
<h2>GmbH-Geschäftsführer sind die Gewinner.</h2>
<p>Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer besonders profitieren.  Wenn sie keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, haben sie überdurchschnittliche Versorgungslücken. Sie können nunmehr den voll steuerlichen Rahmen nutzen und unter Steuerstundung Privatvermögen aufbauen. Besonders lukrativ ist das Modell dann, wenn der GmbH-Geschäftsführer im Leistungsbezug privat krankenversichert ist, weil nicht einmal dann Beiträge fällig werden. Aber auch freiwillig gesetzlich Versicherte GmbH-Geschäftsführer haben nun höhere, flexible und einfache Möglichkeiten.</p>
<p><em>Beispiel: Ein GmbH-Geschäftsführer, der auch Alleingesellschafter ist,  nutzt den aktuellen Höchstbetrag aus und bezieht in 2017 EUR 254,00 steuerfrei für eine Pensionskasse. Zusätzlich dotiert die GmbH für ihn seit 2004 EUR 146,00 in eine Direktversicherung.  Sie kann nun für ihn ab 1.1.2018 weitere 120,00 EUR steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen.</em></p>
<p><strong>Tipp: Der Höchstbetrag des § 3,63 EStG kann über mehrere Verträge, Durchführungswege und Anbieter aufgeteilt werden. Das muss NICHT bei derselben Gesellschaft oder im selben Vertrag passieren.  Empfehlenswert für den Neuabschluss über 120,00 EUR monatlich ist eine moderne Nettopolice (Honorartarif) ohne Abschlusskosten und zu minimalen Gesamtkosten. Die sehr geringen Gebühren führen zu deutlich höheren Leistungen als die marktüblichen Tarife mit Provisionen und Kick-Backs. Das Vermittlungshonorar liegt regelmäßig unter den Provisionen UND kann als Betriebsausgabe von der GmbH abgesetzt werden.</strong></p>
<h3><strong>Jetzt <a href="https://timabo.de/contact-us/" target="_blank" rel="noopener">KONTAKT</a> aufnehmen und die Vorteile aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz mit einer Netto-Direktversicherung nutzen. Mehr Geld.</strong></h3>

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		<title>Selbstständige: Pflicht zur Rente?</title>
		<link>https://timabo.de/pflicht-zur-rente/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mathias Böttcher]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jul 2016 12:22:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[CDU/CSU]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[CSU]]></category>
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					<description><![CDATA[Die CDU/CSU plant laut Zeitungsberichten eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Offenbar haben die Rentenexperten der Union Einigung erzielt, dass Selbstständige künftig eine Altersversorgung betreiben müssen, die die Armut im Alter verhindert. ]]></description>
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			<p>Die CDU/CSU plant laut Zeitungsberichten eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Offenbar haben die Rentenexperten der Union Einigung erzielt, dass Selbstständige künftig eine Altersversorgung betreiben müssen, die die Armut im Alter verhindert. Die FAZ führt <a href="https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/altersvorsorge-pflicht-fuer-selbstaendige-von-union-geplant-14336450.html" target="_blank" rel="noopener">hier</a> dazu mehr aus.</p>
<p>Die Pläne sehen vor, dass es dafür ein Wahlrecht geben soll:</p>
<ol>
<li>Die Gesetzliche Rentenversicherung mit Umlagefinanzierung.</li>
<li>Die Nachweispflicht über eine &#8222;Armut verhindernde Altersversorgung&#8220; freier Wahl im Kapitaldeckungsverfahren.</li>
</ol>
<h6>Die Hälfte der Bezieher von Grundsicherung im Alter hat keinerlei Rentenansprüche</h6>
<p>Begründend wird angeführt, dass die Hälfte der Bezieher von Grundsicherung (sozusagen &#8222;Hartz IV&#8220;) im Alter keine eigenen Rentenansprüche vorweisen kann. Ausnahmen von der Vorsorgepflicht sollen für bestimmte Berufsgruppen (Künstler, Hebammen oder Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken etc.) bestehen bleiben.</p>
<p>Nicht ungeschickt. Davon ausgehend, dass ein großer Teil der Betroffenen sicherlich den Weg der Gesetzlichen Rentenversicherung gehen dürfte, schafft das zunächst neue Finanzpolster für die gebeutelte Rente. Wahlgeschenke werden finanzierbar und Bundeszuschüsse könnten womöglich reduziert werden. Was aber, wenn der Rentnerquotient, also das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern nicht günstiger wird als bisher? Dann zahlen die künftigen Generationen auch diese Zeche: Und zwar teuer! Aber dann beziehen die heute aktiven Politiker längst ihre staatliche Pension und müssen sich nicht wiederwählen lassen. Erst einmal Zeit gewonnen, könnte man meinen.</p>
<h6>Beamte bleiben frei.</h6>
<p>Fraglich bleibt, weshalb nicht gleich eine allgemeine Bürgerversicherung vorgeschlagen wird, die zum Beispiel alle Beamten ebenfalls in die Versicherungspflicht führt? Immerhin ist auch diese Last der Zukunft von einer immer dünner werdenden Decke aus Erwerbstätigen über Steuern und Abgaben zu finanzieren.  Vielleicht mag es daran liegen, dass die Bürokratie, die solche Gesetze letztlich &#8222;macht&#8220; und umsetzt nur ungern selbst in die Pflicht genommen wird?</p>
<h6>Ob die ersetzende Kapitalvorsorge als wirklich &#8222;frei&#8220; gestaltete Alternative zur Deutschen Rente genutzt werden kann, solange sie nur die Armut verhindert, darf zumindest hinterfragt werden. Die Vergangenheit lehrt uns, dass derart zugelassene Ersatzlösungen unter erhebliche und größtenteils unsinnige Regeln gestellt worden waren: Teure Beitragsgarantien, lebenslange Renten ohne Kapitalwahlrecht, strenge Anlagevorschriften zur Finanzierung der Staatsverschuldung etc.</h6>
<h6>Die wichtigste denkbare und einzig sinnvolle Regel wäre indes ein strenges Provisions- und Zahlungsverbot innerhalb der Finanzindustrie, damit das Ganze nicht erneut zum Rohrkrepierer à la Riester-Rente verkommt. Der Staat als Marketing-Agentur der Versicherungen, Banken, Fonds und Bausparkassen &#8211; das ist nun wirklich nicht mehr neu und wirkt irgendwie plump und veraltet.</h6>

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