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31. Januar 2017

Viel Neues durch die IDD

Nun ist „er“ also da: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), den das Kainett jüngst beschlossen hatte.  Nun folgt das Gesetzgebungsverfahren. Für das finale Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Geplant ist, dass das Gesetz noch vor der Wahl im Sommer steht und zum 1.1.2018 in Kraft tritt. Hier einige Eckpunkte der IDD zum jetzigen Stand:
  • Weiterbildungsverpflichtung für die Branche
  • Regulierung des immer stärker wachsenden Direktvertriebs der Versicherer
  • Erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten in der Beratung
  • Klare Trennung zwischen Versicherungsberatern und Versicherungsvermittlern
  • Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler
  • Versicherungsberater dürfen Produkte vermitteln
  • Versicherungsberater dürfen Honorare vereinbaren. Etwaige Provisionsanteile in Finanzprodukten müssen dagegen bereits beim Versicherer dem Kundenkonto gutgeschrieben werden. Doppelvergütung werden damit unmöglich.
  • Versicherungsvermittler dürfen keine Honorare mit Verbrauchern (Privatkunden) vereinbaren.
  • Versicherungsvermittler dürfen Honorare mit Nicht-Verbrauchern vereinbaren.
  • Vermittler müssen sich entweder als Vermittler (Bezahlung durch Versicherer) oder Berater (Bezahlung durch Kunden) registrieren lassen. Mischmodelle sind verboten.
  • Bestandsschutz für Altfälle
Was bedeutet die IDD nach dem aktuellen Entwurf für die Zukunft der Branche und der Kunden? Mit einem Wort: Viel!
Es ist zu erwarten, dass es zu einigen Veränderungen im Gesetzgebungsprozess kommen könnte. Der Wille des Gesetzgebers ist dennoch deutlich: Klarheit und Transparenz! Die Grundzüge sind wohl klar. . Der Verbraucher soll sich künftig entscheiden, ob er seine Versicherungsangelegenheiten mit einem Produktverkäufer der Finanzindustrie oder mit seinem persönlichen und vom ihm bezahlten Berater erledigen möchte. Honorar-Finanzberatung geht derzeit deutlich gestärkt aus dem IDD-Entwurf hervor: Allein der künftige Versicherungsberater darf im Grunde alles anbieten und vermitteln. Auch Provisionslösungen wohlgemerkt. Doppelvergütungen werden bereits auf Versichererebene vermieden. Der „unabhängige“ Versicherungsmakler gilt wie auch der gebundene Versicherungsvertreter als Vermittler und muss mit einer eingeschränkten Produktwahl arbeiten: Keine Nettotarife mehr.  Die besten Produkte wird es also ausschließlich beim Versicherungsberater auf Honorarbasis geben. Die Abgabe von Provisionen ist und bleibt verboten. Das ist um der Klarheit Willen eindeutig zu begrüßen. Dieser Gesetzentwurf dürfte das generelle Verbot von Provisionen derzeit verhindern. Noch? Denn wer die Branche kennt, wird erwarten, dass man Ausnahmen und Umgehungstatbestände sowie Aufweichungen versuchen dürfte.
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