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12. Juli 2016

Selbstständige: Pflicht zur Rente?

Die CDU/CSU plant laut Zeitungsberichten eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Offenbar haben die Rentenexperten der Union Einigung erzielt, dass Selbstständige künftig eine Altersversorgung betreiben müssen, die die Armut im Alter verhindert. Die FAZ führt hier dazu mehr aus.

Die Pläne sehen vor, dass es dafür ein Wahlrecht geben soll:

  1. Die Gesetzliche Rentenversicherung mit Umlagefinanzierung.
  2. Die Nachweispflicht über eine „Armut verhindernde Altersversorgung“ freier Wahl im Kapitaldeckungsverfahren.
Die Hälfte der Bezieher von Grundsicherung im Alter hat keinerlei Rentenansprüche

Begründend wird angeführt, dass die Hälfte der Bezieher von Grundsicherung (sozusagen „Hartz IV“) im Alter keine eigenen Rentenansprüche vorweisen kann. Ausnahmen von der Vorsorgepflicht sollen für bestimmte Berufsgruppen (Künstler, Hebammen oder Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken etc.) bestehen bleiben.

Nicht ungeschickt. Davon ausgehend, dass ein großer Teil der Betroffenen sicherlich den Weg der Gesetzlichen Rentenversicherung gehen dürfte, schafft das zunächst neue Finanzpolster für die gebeutelte Rente. Wahlgeschenke werden finanzierbar und Bundeszuschüsse könnten womöglich reduziert werden. Was aber, wenn der Rentnerquotient, also das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern nicht günstiger wird als bisher? Dann zahlen die künftigen Generationen auch diese Zeche: Und zwar teuer! Aber dann beziehen die heute aktiven Politiker längst ihre staatliche Pension und müssen sich nicht wiederwählen lassen. Erst einmal Zeit gewonnen, könnte man meinen.

Beamte bleiben frei.

Fraglich bleibt, weshalb nicht gleich eine allgemeine Bürgerversicherung vorgeschlagen wird, die zum Beispiel alle Beamten ebenfalls in die Versicherungspflicht führt? Immerhin ist auch diese Last der Zukunft von einer immer dünner werdenden Decke aus Erwerbstätigen über Steuern und Abgaben zu finanzieren.  Vielleicht mag es daran liegen, dass die Bürokratie, die solche Gesetze letztlich „macht“ und umsetzt nur ungern selbst in die Pflicht genommen wird?

Ob die ersetzende Kapitalvorsorge als wirklich „frei“ gestaltete Alternative zur Deutschen Rente genutzt werden kann, solange sie nur die Armut verhindert, darf zumindest hinterfragt werden. Die Vergangenheit lehrt uns, dass derart zugelassene Ersatzlösungen unter erhebliche und größtenteils unsinnige Regeln gestellt worden waren: Teure Beitragsgarantien, lebenslange Renten ohne Kapitalwahlrecht, strenge Anlagevorschriften zur Finanzierung der Staatsverschuldung etc.
Die wichtigste denkbare und einzig sinnvolle Regel wäre indes ein strenges Provisions- und Zahlungsverbot innerhalb der Finanzindustrie, damit das Ganze nicht erneut zum Rohrkrepierer à la Riester-Rente verkommt. Der Staat als Marketing-Agentur der Versicherungen, Banken, Fonds und Bausparkassen – das ist nun wirklich nicht mehr neu und wirkt irgendwie plump und veraltet.
Altersvorsorge, CDU/CSU, Politik, Selbstständige , , ,