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25. Februar 2018

Direktversicherung mag keine Dynamik!

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, Teile sind Gehalts in Anwartschaften auf Versorgungslohn umzuwandeln (Quelle). Sehr häufig werden dafür dann die versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (‚bAV‘) Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds genutzt. Die Verkäufer der Finanzindustrie vermitteln zu gern dynamische Verträge, die in Beitrag und Leistung im für sie besten Fall jedes Jahr z.B. um einen festen (Mindest-)Prozentsatz ansteigen. Jede Dynamikerhöhung ist ein kleiner Neuabschluss und löst entsprechend neue Abschluss- und Vertriebskosten und damit auch Vermittlungsprovisionen aus, für die der Vermittler dann nicht einmal etwas tun muss. Das mag die Beliebtheit des Dynamik-Kreuzes im Versicherungs-Antrag erklären.

Bei der bAV stellt eine schlechte betreute Dynamik jedoch durchaus ein Hemmnis dar, dessen sich viele Unternehmer nicht bewusst sind. Ein Beispiel: In Jahr 1 sagt ein Unternehmer seinem Mitarbeiter eine Direktversicherung mit einem Gesamtbeitrag von 120 Euro zu. Davon werden 100 Euro durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer  sowie 20 Euro durch den Arbeitgeber steuerfrei und sozialversicherungsfrei aufgebracht. Im Vertrag ist eine Dynamik von 5 % p.a. vereinbart. Zum Beginn von Jahr 2 erhält der Unternehmer nun das Angebot des Versicherers, dass der Vertrag auf dann 126 Euro im Beitrag angepasst wird. Ihm stellen sich nun folgende zusätzliche Aufgaben:

  1. Gespräch mit dem Arbeitnehmer, ob das Dynamikangebot überhaupt angenommen werden soll und wie die Aufteilung des Beitrags insgesamt erfolgen soll. Achtung: Es gelten Fristen.
  2. Für eine vernünftige Entscheidung sollte eine neue Finanzberatung durchgeführt werden, in der die Effekte mit den aktuellen Werten simuliert wird.
  3. Sofern das Angebot angenommen werden soll, braucht es eine erneuerte Umwandlungsvereinbarung zwischen den Parteien.
  4. Die Lohnbuchhaltung muss die Änderungen fristgerecht und korrekt umsetzen. Andernfalls passen Lohn- und Finanzbuchhaltung am Jahresende nicht mehr zueinander.  Werden die Löhne extern erstellt, kommt es regelmässig zu Zusatzgebühren für den Unternehmer.
  5. Verwahrung des Policennachtrags im Personalbüro UND Aushändigung einer Nachtragskopie an den Arbeitnehmer sind sicherzustellen.
  6. Sofern der steuer- und sv-freie Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung erreicht wird, wird jede Beitragserhöhung darüber hinaus mindestens sozialversicherungspflichtig! Spätestens dann soll die Dynamik stoppen, was gute Versicherer ohnehin anbieten und faire Berater auch sicherstellen.

Der Teufel steckt einmal mehr im Detail. Eine betriebliche Direktversicherung bzw. eine Betriebsrente im Allgemeinen sollte anders betreut werden als private Rentenversicherungen. Fragen Sie Ihren Vermittler nach seinem Betreuungskonzept und legen sie ihn schriftlich darauf fest. Letztlich steht der Unternehmer und nicht der Berater für die Erfüllung der zugesagten Leistungen ein. Direktversicherung und Dynamik gehören besser gar nicht erst zusammen. Mit einer konstant bezahlten bAV vermeidet man schwere und teure Fehler an den zahlreichen Schnittstellen, die hier ineinander greifen müssen. Hier weitere Informationen.

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